
Corona-Krise: Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket beschlossen
Die Bundesregierung hat umfangreiche Konjunkturmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise beschlossen, darunter u. a. auch folgende steuerliche Regelungen:
- Der steuerliche Verlustrücktrag wird für die Jahre 2020 und 2021 auf maximal 5 Mio. Euro bzw. auf 10 Mio. Euro (bei Zusammenveranlagung von Ehepartnern) erweitert; bereits für 2019 soll der steuerliche Effekt z. B. durch Bildung einer Corona-Rücklage vorgezogen werden.
- Eingeführt werden soll ein Optionsmodell zur Körperschaftsteuer für Personengesellschaften; die Steuerermäßigung für Einkünfte aus Gewerbebetrieb wird verbessert.
- Für jedes kindergeldberechtigte Kind soll ein einmaliger Kinderbonus von 300 Euro pro Kind gezahlt werden; der Bonus wird wie das Kindergeld mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag verrechnet. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende soll für die Jahre 2020 und 2021 von derzeit 1.908 Euro auf 4.000 Euro angehoben werden.
(Weitere Anmerkungen, Informationen und Beispiele finden Sie in unserem Informationsbrief 07/2020.)
CSB Neumann & Walczak – Steuerberatungsgesellschaft mbH – Robert-Bosch-Strasse 1
59439 Holzwickede
CSB Biermann • Scholz • Walczak – PartG mbB Steuerberater Rechtsanwalt – Robert-Bosch-Strasse 1
59439 Holzwickede
CSB Biermann • Scholz • Walczak – PartG mbB Steuerberater Rechtsanwalt – Stiftsplatz 3
58313 Herdecke
Website: www.csb-gruppe.de – E-Mail: info@kanzlei-csb.de
Telefon: (0049) 02301 – 91 291 0 – Telefax: (0049) 02301 – 91 291 21