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Gesetzliche Krankenkassen – Wahltarife – mit Selbstbehalt

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Die gesetzlichen Krankenkassen haben die Möglichkeit, ihren Versicherten auch Wahltarife mit Selbstbehalt anzubieten.

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Beispiel:

Der Versicherte übernimmt das Risiko, pro Jahr bis zu 500 EUR seiner Behandlungskosten als Selbstbehalt zu tragen. Dafür erhält er von seiner Krankenkasse im Folgejahr eine Prämie von 350 EUR.

Bleibt der Versicherte das Jahr über gesund, erhält er 350 EUR Prämie. Fallen Behandlungskosten an, werden diese mit der Prämie verrechnet und nur ein verbleibender Rest wird ausgezahlt. Sind die Behandlungskosten höher als die mögliche Prämie von 350 EUR, hat der Versicherte den übersteigenden Teil (hier höchstens 150 EUR) der Krankenkasse zu erstatten.

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Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs stellen derartige Prämien Beitragsrückerstattungen dar, die die Krankenkassenbeiträge mindern und so den Sonderausgabenabzug kürzen.

Diese Prämien sind damit anders zu behandeln als Bonusleistungen, die gesetzliche Krankenkassen ihren Mitgliedern zur Förderung gesundheitsbewussten Verhaltens gewähren.

(Weitere Anmerkungen und Informationen finden Sie in unserem Informationsbrief 12/2018.)

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