Übertragung des Freibetrags für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf
Übertragung – Freibetrags – Bertreuungsbedarf – Erziehungsbedarf – Ausbildungsbedarf Übertragung des Freibetrags für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf Neben dem Kinderfreibetrag (2.394 Euro je Elternteil), der das Existenzminimum des Kindes steuerfrei stellen soll, kommt ein Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf in Höhe von 1.320 Euro je Elternteil in Betracht. Der Freibetrag kann auf…
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