Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen
Bescheinigung des Fachunternehmens. Für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten bzw. unentgeltlich zu Wohnzwecken z. B. an Angehörige überlassenen Gebäuden, die nach dem 31.12.2019 begonnen wurden, kann über drei Jahre verteilt eine Steuerermäßigung in Anspruch genommen werden; diese beträgt in den ersten beiden Jahren jeweils 7 % der Aufwendungen, höchstens je 14.000 Euro, und…
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