Nachträgliche Anschaffungskosten bei Anteilen an Kapitalgesellschaften
Nachträgliche Anschaffungskosten bei Anteilen an Kapitalgesellschaften. Bei Veräußerung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH) im Privatvermögen ist der Gewinn nur in Höhe von 60 % steuerpflichtig, wenn die Beteiligungsquote innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens 1 % betragen hat (§ 17 EStG). Entsprechend können Veräußerungsverluste (auch bei Auflösung der Gesellschaft) zu 60 %…
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